1. Angebote und Angaben 1.1 Unsere Immobilienangebote und die von uns erstellten Angebote sind aufgrund von der vom Auftraggeber oder Dritten erteilten Auskünfte und Unterlagen gefertigt worden. 1.2 Wir überprüfen nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit, insofern kann eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben nicht übernommen werden. 1.3 Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. 1.4 Die Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, abschließt. 2. Provision 2.1 Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch der Maklerprovision unsererseits entsteht, sofern durch die beauftragte Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt. 2.2 Des Weiteren ist der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des Vertrages Gebrauch macht. 2.3 Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert. 3. Verhandlungen 3.1 Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über uns einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf uns Bezug zu nehmen und uns das Ergebnis mitzuteilen. 3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der beabsichtigte Vertrag zustande kam. Fander Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen. 3.3 Wird Fander Immobilien beauftragt, einen Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu tragen. 4. Vorkenntnis 4.1 Ist dem Angebotsempfänger das von Fander Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies uns schriftlich spätestens innerhalb von 5 Werktagen mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, wird davon ausgegangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt. Disclaimer: Internetpräsenz
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