Als freihändiger Verkauf wird der Verkauf einer Immobilie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bezeichnet. Der Verkauf erfolgt über eine beidseitige Willenserklärung im Rahmen eines notariellen Kaufvertrags.
Auch ein Notverkauf, z.B. aus einer Insolvenz oder vor Beginn eines Zwangsversteigerungsverfahrens, kann freihändig erfolgen, sofern der Schuldner aktiv die Veräußerung der Immobilie aktiv unterstützt oder an der Problemlösung aktiv teilnimmt.
Im Regelfall sind Gläubiger an einer freihändigen Verkaufslösung interessiert, da somit auf Zwangsmaßnahmen verzichtet werden kann. Des Weiteren erfolgt meistens eine zügigere Problemlösung aufgrund des Prinzips von Angebot und Nachfrage und damit verbunden wird auch häufiger ein besserer Verkaufspreis zur Schuldbegleichung erzielt. Ein weiterer Vorteil ist der sichere Erwerb der Immobilie, da bei einer Zwangsversteigerung immer mit einer Vielzahl an Bietinteressenten gerechnet werden muss.
Freihändiger Verkauf
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